Tarife / Einrichtung


Tarife und Bedingungen

Sommerpreise

 

Wochenende (Fr-So)

1. Nacht: CHF 800.-

Ab der 2. Nacht: CHF 550.-/Nacht

 

Woche(Mo-Fr)

1.Nacht: CHF 600.-

Ab der 2. Nacht: CHF 500.-/Nacht

 

 

Winterpreise

Von 1. Oktober - 1.  Mai

 

Wochenende (Fr-So)

1.Nacht: CHF 850.-

Ab der 2. Nacht CHF 600.-

 

Woche (Mo-Fr)

1.Nacht: CHF 650.-

Ab der 2. Nacht CHF 550.-

 

Preise sind unabhängig von der Anzahl Personen

 

 

Rabatte

 

Bei privaten Gruppen und  ausserschulische Veranstaltungen mit Kinder wird auf Anfrage 10% Rabatt auf die Übernachtungen geschenkt

 

In der Nebensaison (November, März, April) schenken wir dir ebenfalls 10% Rabatt auf die Übernachtung

 

Wenn du Interesse an der Hütte hast, doch aus finanziellen Gründen davon absiehst, melde dich mit deinem Anliegen. Wir finden gerne auch alternative Lösungen

 


Zusätzlich Miete des Seminarraums für, Kurse und Seminare auf Anfrage

 

pro Tag                                                                                                                   Fr.       CHF 100.-


Silvester, Ostern

Spezialtarif: CHF 1`200.-/Nacht

 

Aus Respekt gegenüber den Tieren in der Umgebung sind Feuerwerke nicht erlaubt


Im Mietpreis inbegriffen sind                

  • Wasser
  • Putzmittel und Lappen
  • Strom- und Heizkosten
  • Kuhr- und Beherberbungstaxe
  • WC Papier
  • Kehrichtgebühren
  • Bettlaken und Kissen
  • Komplett ausgerüstete Küche inkl. kleiner Gewürzauswahl(Salz, Pfeffer, Paprika, Kräutermischung) sowie Tee

 

Im Mietpreis NICHT inbegriffen sind   

  • Holzkosten: Werden nach Verbrauch abgerechnet
  • Parkgebühren (5.-/24H)
  • ev. Gepäcktransport im Winter (CHF 150.-)
  • ev. Reinigungskosten (CHF 250.-)


End-, resp. Nachreinigung                       

Erfolgt die Reinigung nicht durch den Mieter, ist eine Pauschale

von Fr. 250.00 zu bezahlen. Ist eine Nachreinigung durch den

Vermieter notwendig, wird der Aufwand, jedoch mindestens für

Fr. 50.00 in Rechnung gestellt.

 

Verlorene oder zerstörte Gegenstände müssen gemeldet und

bezahlt werden.

 

 

Ausstattung

  • 39 Schlafplätze mit Wolldecken und Kissen (bitte Schlafsäcke mitnehmen)
  • Zimmer/ Schlafplätze: 2/8, 2/10, Leiterzimmer 1/3
  • Aufenthaltsraum, Küche mit Holzkochherd und –backofen
  • Holzzentralheizung
  • 3 WC, Waschraum
  • 2 Duschen
  • Trocknungsraum
  • Aussenfeuerstelle

Mitbringen:

  • Schlafsack
  • Gewürze
  • Hausschuhe/warme Socken

Allgemeine Vertragsbestimmungen

 1. Vertragsabschluss

Die Reservation der Süftenenhütte wird dem Mieter per E-Mail bestätigt. Gleichzeitig wird der Mietvertrag und die allgemeinen Vertragsbedingungen zugestellt.

Mit dieser Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von CHF 500.- zur Zahlung innert 10 Tagen fällig. Der Mietvertrag ist innert gleicher Frist unterschrieben an den Vermieter zu retournieren.

Trifft der unterzeichnete Vertrag nicht fristgerecht beim Vermieter ein oder bleibt die fristgerechte Anzahlung aus, so kann der Vermieter ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten. Es werden die Annullierungskosten zur sofortigen Zahlung durch den Mieter fällig (vgl. Ziff. 6). Gleiches gilt, wenn eine Kreditkartenzahlung nicht honoriert oder widerrufen wird.


2. Zahlungsbedingungen

Mit Buchungsbestätigung einer Reservation durch den Mieter wird eine Anzahlung von CHF 500.- zur Zahlung innert 10 Tagen fällig (vgl. Ziff. 1).

Nach Mietende erfolgt die Endabrechnung, welche insbesondere die im Mietpreis nicht inbegriffenen Nebenkosten für Holz und allfällige End- oder Nachreinigung enthält. Die Endabrechnung ist innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Allfällige Kosten für Parkgebühren, Gepäcktransport im Winter, Miete von Winterausrüstung etc. sind vom Mieter mit den Drittanbietern zu vereinbaren und diesen direkt zu begleichen.


3. Übergabe des Mietobjektes, Beanstandungen

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu rügen, andernfalls wird vermutet, dass das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand übergeben worden ist.

Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der Mietzins im vollen Umfang geschuldet.


4. Sorgfältiger Gebrauch, Hausordnung

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Die Hausordnung kann auf der Homepage sowie vor Ort im Mietobjekt eingesehen werden. Bei allfälligen Schäden ist der Vermieter umgehend zu informieren.

Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Personenanzahl belegt werden. Haustiere sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart worden.

Sofern die Zufahrtsstrasse nicht wegen Wintersports geschlossen ist, darf mit Fahrzeugen für den Güterumschlag bis zum Mietobjekt gefahren werden. Die Fahrzeuge sind hernach auf dem öffentlichen Parkplatz abzustellen und dürfen nicht neben der Hütte geparkt werden.

Das Campieren in Zelten oder Fahrzeugen aller Art ist auf dem Gelände des Mietobjektes untersagt.

Verstösst der Mieter oder seine Gäste in schwerer Weise gegen die gegen diese Verpflichtungen oder wird das Mietobjekt mit mehr als der vertraglich vereinbarten Personenanzahl belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.


5. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Das Mietobjekt ist vor der Rückgabe zu reinigen. Diese Verpflichtung entfällt nur, wenn dies ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart worden ist. Ist die Endreinigung im Mietpreis inbegriffen oder zusätzlich vereinbart worden, so obliegt dem Mieter gleichwohl die Reinigung der Küche sowie des Kücheninventars (einschliesslich Geschirr, Besteck, Kühlschrank und Tiefkühler).

Wird das Mietobjekt in ungereinigtem oder nicht genügend gereinigtem Zustand zurückgegeben, kann der Vermieter die Reinigung auf Kosten des Mieters veranlassen. Für Beschädigungen der Einrichtung und fehlendes Inventar usw. ist der Mieter ersatzpflichtig.


6. Annullierung und vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
bis 60 Tage vor Miettermin: CHF 50.- Bearbeitungsgebühr
60 bis 31 Tage vor Anreise: 40 % des Mietpreises, mindestens CHF 500.-
unter 30 Tage vor Anreise oder bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises

Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes Mietzins geschuldet.

Bei Mietern die Kurse oder Seminare anbieten, können durch Vereinbarung mit dem Vermieter Anpassungen der Annullierungsbedingungen vorgenommen werden.

Erfolgt eine Annullierung seitens des Vermieters, wird die Anzahlung vollumfänglich zurückerstattet. Eine Entschädigung ist höchstens im Umfang der Anzahlung geschuldet, jegliche weitere Haftung des Vermieters wird wegbedungen.


7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.